Infos für Landwirte und Jäger

Jedes Jahr werden im Frühjahr bei Mäharbeiten Rehkitze verletzt oder getötet.
Als Kitzrettungsverein Mittelsachsen e.V. bieten wir den Landwirten in der Region Mittelsachsen die Möglichkeit, ihre Wiesen morgens vor der Mahd mit Hilfe einer Wärmebildrohne abzufliegen, um Rehkitze zu finden und zu bergen.
Die Rehkitze werden am Feldrand in Boxen geschützt aufbewahrt und nach der Mahd wieder freigelassen.
Unsere Arbeit ist ehrenamtlich und formal kostenfrei, um eine Spende wird jedoch gebeten.

Anforderungen

Für das Abfliegen benötigen wir die Beauftragung durch den Landwirt und die Zustimmung durch den Jagdpächter, da bereits das Suchen oder Nachstellen nach den Kitzen zur Jagdausübung gezählt wird.
Die Suche erfolgt am zeitigen Morgen, so dass die Wärmesignatur der Rehkitze sich deutlich vom kühleren Feld abhebt.
Ein ortskundiger Mitarbeiter des Landwirtes, sowie der Jagdpächter sollte mit dabei sein. Die Mahd sollte nach dem Abfliegen zeitnah starten, um die Verweildauer der Kitze in den Boxen möglichst gering zu halten.

Rechtslage

  • Der Staat hat den Tierschutz im Artikel 20a im Grundgesetz aufgenommen.
  • Tierschutzgesetz §1 – Tieren darf nicht ohne vernünftigen Grund Leiden und Schmerzen zugefügt werden.
  • BJagdG §3 – Wer Jagdrecht hat ist zur Hege verpflichtet.
  • BNatSchG §39 Abs. 1 – es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen oder zu töten
  • BJagdG §1 Abs. 1 – Die Mitwirkung durch den Jagdausübungsberechtigten ist erforderlich

Der Landwirt ist verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Verletzung oder Tötung von Rehkitzen zu treffen auch wenn die Arbeit von Lohnunternehmern übernommen wird.
Wenn während der Mahd ein Kitz verletzt oder getötet wird, muss die Mahd unterbrochen und weitere Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.